Energieberatung
Informationen zum Energiepass
Die Bundesregierung hat am 25.04.2007 die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen.
Mit der EnEV wurde der Weg zur Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geebnet. Seit Anfang 2008 wird in drei Schritten die Pflicht eingeführt, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis für das Gebäude zugänglich zu machen.
Der Energieausweis bringt mehr Transparenz in den Immobilienmarkt. Mieter und Käufer sehen künftig auf einen Blick, wie hoch in etwa der Wärmebedarf der Immobilie ist und welche Heizkosten auf sie zukommen.
Sollten auch Sie für Ihr Gebäude/Wohnung einen Energiepass benötigen oder an einer energetischen Beratung interessiert sein, sind wir der richtige Ansprechpartner.
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